Im letzten Jahr haben sich mehrere Unfälle beim Windenschlepp von Gleitschirmen ereignet, die auf ein Fehlverhalten des Winden­führers zurückgeführt werden konnten.

Horst Barthelmes vom DHV-Schleppbüro ist sich sicher, dass diese Unfälle vermeidbar gewesen wären, wenn die Verfahrens­anweisungen für das „Verhalten beim Sackflug“ und beim Kommando „Halt Stopp!“ eingehalten worden wären:

So wurden mindestens drei Unfälle verursacht, bei denen der Windenführer beim Kommando: „Halt Stopp!“ „Halt Stopp!“ „Halt Stopp!“, schlagartig den Fahrhebel losließ. Die im Sackflug befindlichen Piloten stürzten daraufhin aus ca. 10 m Höhe ohne Seilzugunterstützung ab und verletzten sich zum Teil schwer.

Dabei hätten diese Unfälle mit großer Wahrscheinlichkeit vermieden werden kön­nen, wenn der Windenführer beim Kommando „Halt Stopp!“ den Schleppvorgang, wie in den Windenführer-Bestimmungen gefordert wird, nicht abrupt abgebrochen hätte. Richtig wäre es gewesen, wenn der Sackflugpilot in Bodennähe (alle Unfälle geschahen in ca. 10 m GND) unter Zugkraft bis zum Boden geschleppt und „gelan­det“ worden wären.

Ergänzend zu den Windenführer-Bestimmungen gibt Horst Barthelmes die folgenden Handlungsempfehlungen:

Grundsätzlich gilt für den Windenführer

  1. „Halt Stopp“ ist für den Windenführer ein Befehl des Startleiters. Der Schleppvorgang muss abgebrochen werden! Die Ursachen können z.B. Verhänger, offene Beinschlau­fen, verdrehte Bremsleinen etc… sein. Ursache kann aber auch ein Sackflug direkt nach dem Abheben sein.
    Merke: So lange der Pilot noch am Boden ist, wird bei diesem Pilotenkommando der Schleppvorgang sofort abgebrochen.
  2. Wenn der Pilot bereits vom Boden abgehoben hat, darf der Windenführer beim Kommando „Halt Stopp“ niemals schlagartig den Fahrhebel loslassen! Plötzliche Seilzugentlastung führt unweigerlich zum Pendeln, das in Bodennähe (Kritische Höhe ist 10 m GND) ein hohes Unfallpotential für den Piloten birgt. Die häufigsten Verletz­ungen treten dabei im Lendenwirbel- und Beckenbereich auf, trotz Rückenprotek­toren.
  3. Bei erkennbarem Sackflug in der Steigflugphase (großer Anstellwinkel, kaum Steigen trotz erhöhter Zugkraft, kein Sicherheitsstart) bis zu einer Höhe von 20 m GND ist der Pilote unter Seilzugkraft gefühlvoll bis zum Aufsetzen „Herunter zu schleppen“. Kei­nesfalls unter 20 m GND plötzlich die Zugkraft wegnehmen. Die Kappe könnte nach hinten abkippen und der Pilot könnte sich schwere Rückenverletzungen zuziehen.
  4. Auch beim Drachen-Windenschlepp in Bodennähe niemals die Zugkraft plötzlich weg­nehmen. Die einzige Ausnahme ist der „Lock Out“. Hier muss der Windenführer bei Erkennen der Situation die Zugkraft komplett wegnehmen und ggf. Kappen, wenn ein Wiedereindrehen in die Zugrichtung nicht mehr möglich ist.
    Ausnahme: Beim Windenschlepp von Starrflügeln wird selbst bei hängendem Flügel weitergeschleppt. Die Spoiler/Klappensteuerung wirkt nur, wenn genügend Strömung am Flügel anliegt. Ein Nachlassen der Zugkraft würde zum einseitigen Abschmieren über den Innenflügel führen.

Achtung

Die Pilotenkommandos müssen an der Winde auch bei Volllastbetrieb sicher vom Win­denführer gehört werden können. Hilfreich ist z.B. ein externer Lautsprecher oder ein Headset für den Windenführer. Nur so kann sicher gestellt werden, dass der Winden­führer auch während des Schlepps alle Kommandos jederzeit hören kann. Ein Funkgerät, das nach dem Kommando „Start“ neben dem Windenführer oder weiter entfernt von ihm liegt, kann man nicht hören!

(via DHV-Schleppbüro)

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